Der Vorstand wurde durch die Hauptversammlung gewählt (§ 9 Abs. 1 Satzung des HSV). Er wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt (§ 11 Abs. 4 Satzung des HSV). Alle Funktionsträger des Heinersdorfer SV üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus (§ 2 Abs. 3 Satzung des HSV).